Unter der Begriffsbezeichnung Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche grundsätzlich alle vermögensrechtlichen wie auch privatrechtlichen Folgen nach dem Tod eines Menschen regeln. Mit dem Ableben eines Menschen endet zu gleichermaßen auch die Rechtsfähigkeit dessen. Das bedeutet nach dem Grundgesetz, dass die Fähigkeit als Träger von Pflichten und Rechten zu sein schwindet. Grundsätzlich regelt das Erbrecht nur alle vermögensrechtlichen Folgen nach dem Ableben eines Menschen. Alle anderen zusätzlichen aufkommenden Fragen zu der Beisetzung der Person, werden dabei nicht mit behandelt. Hier ist es die Pflicht des öffentlichen Rechts, alle Fragen diesbezüglich aufzunehmen. Nach dem Art.14 des Grundgesetzes wird das Erbrecht verfassungsrechtlich garantiert. Alle Inhalte, die das Erbrecht belangen, werden von gesetzlichen Regelungen bestimmt. Die Vorschriften aus dem jeweils fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs und auch aus dem Familienrecht beinhalten die Gesamtheit der privat- und vermögensrechtlichen Folgen des Ableben einer Person. Des Weiteren werden von dem Erbrecht hinaus, die Formen und Gestaltungsmöglichkeiten einer Erbfolge geregelt.
Grundsätzlich versteht man darunter, wie man letztendlich einen Wechsel von Schulden oder von Vermögen des Verstorbenen auf mehrere Erben bezüglich Rechtsgeschäfte vom Erblasser festgelegt werden können. Hier unterscheidet das Gesetzt zwischen gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. Die Unterschiede die hier zu verzeichnen sind, sollte man schon beachten. Im Fall der gewillkürten Erbfolge könnte ein Erblasser durch ein Testament völlig frei über das gesamte Vermögen bestimmen. Wenn jedoch vom Erblasser nichts durch ein Erbvertrag oder ein Testament bestimmt wurde, dann tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein. Diese handelt in diesem Fall nach dem Parentelensystem. Demzufolge steht das gesetzliche Erbrecht den Ehegatten, dem Fiskus und den Verwandten zu. Bei allen rechtlichen Angelegenheiten, die rund um das Erbrecht bestimmt sind, sollten qualifizierte Beratungsmöglichkeiten an die Seite geholt werden. In diesem Fall ist die Betreuung durch einen Anwalt unumgänglich, denn Rechtsfragen bezüglich der gesetzlich wie auch gewillkürten Rechtsform können anhand dargelegter Fakten deutlich erläutert werden.